Kommunalwahlen in Altenburg 2012
Wahlergebnisse
Das Wahlergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Altenburg finden Sie hier:Vorläufiges Ergebnis der Stichwahl des Oberbürgermeisters in Altenburg am 6. Mai 2012
Endgültiges Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Altenburg am 22. April 2012
Vorläufiges Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Altenburg am 22. April 2012
Das Wahlergebnis der Wahl des Landrats des Landkreises Altenburger Land ist hier zu finden:
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach dem Muster der Anlage 2 zur Thüringer Kommunalwahlordnung vollständig ausgefüllt ist. Der Wahlscheinantrag kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder per E-Mail im Wahlbüro eingereicht werden. Es kann auch ein Online-Formular (siehe unten) verwendet werden.Eine telefonische Antragstellung ist nicht zugelassen.
Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt.
Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Ersatzweise kann auch folgendes Formular verwendet werden:
Wahlscheinantrag
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten, die am 18. März 2012 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.Wahlberechtigte, die im Zeitraum 19. bis 30. März 2012 aus einer anderen Gemeinde des Landkreises Altenburger Land nach Altenburg ziehen, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Nach dem 30. März 2012 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.
Wahlberechtigte, die das Wahlrecht in Altenburg infolge Wegzugs verloren haben und sich innerhalb eines Jahres wieder mit Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden, sind mit der Rückkehr wieder wahlberechtigt. Es gilt die o.g. Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Erfolgt die Rückkehr vor dem Wahltag, jedoch nach dem 30. Mäz 2012, sollte sich der Betroffene umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass er sein Wahlrecht ausüben kann.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlbüro der Stadt Einwendungen erheben. Näheres dazu ist der öffentlichen Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten sie auch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung.
Wahlvorschläge - Allgemeines
Wahlvorschläge für die Landratswahl sind beim Wahlleiter des Landkreises, für die Oberbürgermeisterwahl in Altenburg beim Wahlleiter der Stadt einzureichen. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen.Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie die Bescheinigung der Wählbarkeit für Bewerber sind nur für die Landratswahl erforderlich. Sie werden von der Meldebehörde ausgestellt.
Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl
Zum Oberbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne des § 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Zum Oberbürgermeister kann auch gewählt werden, wer zur Zeit der Wahl seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Altenburg hat. Wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr zum Oberbürgermeister gewählt werden.Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen sowie von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Weitere Details zu den Anforderungen an den Bewerber und zu Form und Inhalt der Wahlvorschläge können Sie der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen für die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Altenburg
Der Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.Der Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag oder im Stadtrat vertreten sind, müssen zusätzlich von 144 Wahlberechtigten unterstützt werden. Unterstützungslisten werden von der Stadtverwaltung vom Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags bis zum 34. Tag vor der Wahl (Montag, 19.03.2012) 18:00 Uhr ausgelegt.
Benötigte Formulare:
Wahlvorschlag (Anlage 5 ThürKWO)
Erklärung des Bewerbers (Anlage 6a ThürKWO)
Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers
Versicherung an Eides statt
Wenn die Hauptwohnung des Bewerbers nicht in der Stadt Altenburg ist, wird zusätzlich eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO benötigt.
Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 22 ThürKWO)
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern für die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Altenburg
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von 180 Wahlberechtigten unterschrieben sein.Besonders zu beachten ist, dass jeder Wahlberechtigte nur einen Wahlvorschlag unterschreiben darf. Unterschreibt ein Wahlberechtigter zwei Wahlvorschläge, so sind beide Unterschriften ungültig.
Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so werden von der Stadtverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlags Unterstützungslisten ausgelegt.
Bewirbt sich der bisherige Amtsinhaber als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Benötigte Formulare:
Wahlvorschlag des Einzelbewerbers (Anlage 7 ThürKWO mit Folgeblatt Anlage 7a)
Erklärung des Bewerbers (Anlage 6a ThürKWO)
Wenn die Hauptwohnung des Bewerbers nicht in der Stadt Altenburg ist, wird zusätzlich eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO benötigt.
Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 22 ThürKWO)