Fachdienst Kommunale Abgaben informiert
24.01.2021
Gewerbesteuer
Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen in der Stadt Altenburg für das Jahr 2021 nach § 19 Absatz 1 und 2 Gewerbesteuergesetz (in der Fassung vom 15.10.2002, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3096 –GewStG-)
Die Stadt Altenburg gibt Folgendes bekannt:
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Bescheide über Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 wird hiermit festgelegt, dass die Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 keinen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, für 2021 die gleichen Steuervorauszahlungen wie im vergangenen Jahr entrichten müssen.
Die Vorauszahlungen werden nach § 19 Absatz 1 GewStG bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.
Hinweise:
Bitte entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadtverwaltung Altenburg. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Vorauszahlungen entsprechend deren Fälligkeit abgebucht.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern unter
Tel. 594 253 oder per E-Mail: steuern@stadt-altenburg.de an den Fachdienst Kommunale Abgaben (ehemals Sachgebiet Steuern) der Stadtverwaltung Altenburg wenden.
Eine persönliche Kontaktaufnahme ist aufgrund der derzeit bestehenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen nicht möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.
Stadtverwaltung Altenburg
Fachbereich Finanzen
Fachdienst Kommunale Abgaben