Zuständigkeitsfinder der Stadt Altenburg
Ehefähigkeitszeugnis
Leistungsbeschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Sie für die Eheschließung im Ausland.Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners. Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie dort.Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses richten sich nach den landesrechtlichen Gebührenverordnungen. In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 40,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 70,00 Euro.Zuständige Stelle
Organisationseinheit: | Fachdienst Gewerbe-, Melde-, und Personenstandswesen |
Gebäude: | Johannisgraben 4 04600 Altenburg |
Leiter(in): | Herr Meyner |
Telefonnummer: | 03447 594-360 |
Telefaxnummer: | 03447 594-339 |
E-Mail-Adresse(n): | gewerbeamt@stadt-altenburg.de meldestelle@stadt-altenburg.de standesamt@stadt-altenburg.de |
Sprechzeiten: | Montag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Hinweise zur Erreichbarkeit: | Bushaltestelle: Johannisstraße, Linien I, W, L und Z |
Hinweise zur Barrierefreiheit: | Behindertenparkplatz vorhanden, barrierefreier Zugang |