Fachdienst Kommunale Abgaben informiert
24.01.2021
Hundesteuer
Öffentliche Bekanntmachung über die
Festsetzung der Hundesteuer in der Stadt Altenburg für das Jahr 2021
Auf Grundlage der Vorschriften des § 9 Absatz 5 der
Satzung der Stadt Altenburg über die Erhebung einer Hundesteuer –Hundesteuersatzung- (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.11.2018) i.V.m. § 3 Absatz 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019, GVBl. S. 396), gibt die Stadt Altenburg Folgendes bekannt:
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Hundesteuerbescheide für 2021 wird hiermit die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe (ausgenommen
Teilbeträge i.S.d. § 9 Absatz 3 der Hundesteuersatzung) wie im Vorjahr festgesetzt. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Hundesteuern im Folgejahr / in den Folgejahren zu leisten sind.
Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben, für 2021 die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2020 (ausgenommen Teilbeträge i.S.d. § 9 Absatz 3 der Hundesteuersatzung) entrichten müssen. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2021 zugegangen wäre.
Diese Festsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg einzulegen.
Hinweise:
Bitte prüfen Sie den zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid und entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadtverwaltung Altenburg. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Hundesteuern entsprechend deren Fälligkeit abgebucht.
Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zuletzt einen Bescheid mit Datum 18.01.2018 erhalten hat.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern unter
Tel. 594 255 oder per E-Mail: steuern@stadt-altenburg.de an den Fachdienst Kommunale Abgaben (ehemals Sachgebiet Steuern) der Stadtverwaltung Altenburg wenden.
Eine persönliche Kontaktaufnahme ist aufgrund der derzeit bestehenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen nicht möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.
Stadtverwaltung Altenburg
Fachbereich Finanzen
Fachdienst Kommunale Abgaben